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Behandlungspflege SGB V


SGB V Leistungen

Hierbei handelt es sich um die reine Behandlungspflege und wird bei uns nur durch Pflegefachkräfte und Pflegeassistenten mit einer Zusatzausbildung LG1 + LG2 ausgeführt
• Medikamentengabe
• BZ Messung , Insulintherapie
• Kompressionstherapie
• Injektionen
• Drainagen
• Port
• Wundversorgung
• Krankenhausvermeidungspflege
• SPK
• uvm.
Diese Leistungen benötigen eine Verordnung für Häusliche Krankenpflege und werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Privatversicherte müssen hier erstmal selbst die Rechnung zahlen und diese dann bei der Krankenkasse einreichen. In den meisten Fällen erstattet Ihnen die Krankenkasse die Rechnung. Am besten fragt man vorher einmal nach.

 
 
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